Airport Park Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Airport Park Service

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Airport Park Service (im Folgenden APS genannt).
Ferner gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kostenlose Beförderung des Kunden zum Flughafen und seinen kostenlosen Rücktransport vom Flughafen zum Parkplatz, sofern APS als Parkplatzbetreiber tätig wird.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von APS schriftlich anerkannt.

2. Vertragsinhalt

Wird APS als Parkplatzbetreiber tätig, ist Vertragsinhalt der bestätigte Reservierungsauftrag. Dieser beinhaltet ausschließlich die durch APS zu erbringenden Parkplatzleistungen sowie einen Shuttle-Service zum und vom Flughafen am vorher APS mitgeteilten Abflugs- bzw. Ankunftstermin. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Auf weitere Dienstleistungen von APS besteht kein Anspruch. Mit dem Einfahren des Fahrzeugs in die Parkhalle/Parkplatz kommt ein Mietvertrag über einen Einstell- bzw. Abstellplatz zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Verwahrungs- und Bewachungspflichten werden nicht übernommen.

3. Vertragsschluss

Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechendem Zugang der Buchungsbestätigung von APS ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und APS zustande.
Mit Absenden des Auftrags des Reisenden an APS erkennt der Reisende an, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der APS gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren und erklärt sich mit der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er (Dritte) APS gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Vermittlungsauftrages des Reisenden durch APS. APS ist berechtigt, die Annahme des Vermittlungsauftrages ohne
Angabe von Gründen zu verweigern. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens APS vor, an das ABS für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist APS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung erklärt.

4. Bezahlung

Bei Zustandekommen einer Parkplatzbuchung tritt umgehend die Pflicht des Kunden zur Bezahlung der vertraglichen Leistung ein. Bei Online-Buchungen und Bezahlung mit Kreditkarte oder per Lastschrift belastet APS den Preis für die vertragliche Leistung dem Kunden sofort. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von APS zu zahlen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen aus dem Vertrag (z.B. Shuttle-Service), die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

5. Preisinformationen / Preisberechnung

Sämtliche in Katalogen, Prospekten, Broschüren, Postern, Handzetteln sowie auf Internet-Seiten genannten Preise und Leistungen galten zur Zeit der Drucklegung. Änderungen sind vorbehalten, außer für bereits bestätigte Buchungen.
Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abstellung des Fahrzeugs berechnet, wobei Anreise- und Rückkehrtag jeweils als volle Tage zählen.

6. Leistungen als Parkplatzbetreiber (APS)

APS ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen (Bereitstellung eines Stellplatzes auf dem Gelände, Shuttle-Service zum Abflugterminal und zur Abholung vom Ankunftsterminal nach Ankunft). Auf weitere Dienstleistungen von APS besteht kein Anspruch. Anspruch auf Beförderung vom Parkbereich zum Terminal und zurück besteht täglich während der dem Kunden schriftlich bestätigten Transferzeiten. Die Rückführung zum geparkten Pkw erfolgt zeitnah nach Ankunft des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Hin- und Rückfahrt auch im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgen können.
APS behält sich in allen Fällen vor, Sammeltransporte, die mit Wartezeiten für den einzelnen Gast verbunden sind, durchzuführen. In der Regel und nach Möglichkeit erfolgt die Beförderung zum Abflugterminal im Abstand von maximal 30 Minuten. Im Rahmen des Transfers zum Abflugterminal und bei Abholung können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen für den Gast jedoch Wartezeiten auftreten, die von APS nicht zu beeinflussen sind und in Ausnahmefällen bis zu einer halben Stunde betragen können. Darüber hinaus unterliegen die von APS als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Mietwagen-Unternehmer keiner Beförderungspflicht.
Stark alkoholisierte oder randalierende Personen sowie Personen mit auffälligem Verhalten werden von APS aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Ein Ersatzanspruch oder ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Falle nicht.

7. Rücktritt / Umbuchung

APS räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat APS Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. APS hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass APS kein Schaden entstanden ist oder der APS entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der reservierten Leistungen von APS sind bei der Schadensberechnung zugunsten des Kunden in Abzug zu bringen.
Der Kunde und APS sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund ist nicht gegeben, wenn der Kunde auf Grund von Krankheit oder Tod die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann. Als wichtiger Grund sind insbesondere anzusehen höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder von APS, sowie die berechtigte Besorgnis von APS, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Stornierungen einer vermittelten Leistung können schriftlich, fernschriftlich, per Internet, per Fax, telefonisch oder persönlich erfolgen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird, ist der Zugang der Erklärung bei der APS, Jessica Illies, Hauptstrasse 5, 55483 Heinzenbach, wobei der Zugang während der Bürozeiten erfolgen muss (an Werktagen Montag bis Freitag: 08:30 bis 18:00 Uhr, Samstag 8:30 bis 15:00 Uhr).
Bei Stornierung vor dem gebuchten Anmietzeitpunkt verlangt APS die folgenden Stornopauschalen Bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei, ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des Leistungspreise. APS als Parkplatzbetreiber halten den Parkplatz während der gesamten gebuchten Leistungsdauer uneingeschränkt für den Kunden bereit. Unterlässt es der Kunde, APS davon zu unterrichten, dass er die Leistung nicht in Anspruch nehmen wird, ist APS daher berechtigt, bei Nichtanreise des Kunden eine Pauschale von 80% des Leistungspreises zu erheben sowie eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 20% für den APS entstandenen Ausfall.
Kontingentierte Sonderangebote, bei denen bereits bei der Angebotsausschreibung darauf hingewiesen wird, dass diese nicht umgebucht und nicht erstattet werden können, sind von den oben genannten Regelungen (Stornierung) ausgenommen und können weder zeitlich umgebucht noch erstattet werden.
Umbuchungen für Frühbucherangebote sind möglich; nach Ablauf der entsprechenden Vorausbuchungsfrist allerdings nur unter Aufzahlung der Different zum jeweils aktuell verfügbaren Normalpreis. Bei Änderungen, die eine Reduzierung der gebuchten Parktage zur Folge haben, kann APS eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro pro Parkplatzreservierung erheben.

8. Haftung von APS als Betreiber von Parkplätzen

APS übernimmt keine Haftung dafür, dass aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, die tatsächliche Leistungserbringung vor Ort nicht zustande kommt. Dies gilt ausdrücklich auch für eine Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen aufgrund von verspäteter Anfahrt des Kunden und für die Anreise mit Übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe > 4,00m) bzw. überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2,40m) ohne vorherige Rücksprache mit APS.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von APS auftreten, wird sich APS auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde es schuldhaft, APS einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes oder Schadenersatz nicht ein. APS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für sonstige Schäden haftet APS bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet APS nur, wenn APS das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die Haftung von APS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von APS. APS haftet nicht für Fahrzeugschäden, die während der Parkdauer an abgestellten Fahrzeugen auftreten, sofern diese Schäden nicht von APS vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
APS übernimmt auch keine Haftung für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände. Darüber hinaus übernimmt APS keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service an Gepäckstücken des Kunden auftreten. APS haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. APS haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Es besteht keine Haftung wegen Beschädigung, Vernichtung, Entwendung, Abhandenkommen oder unbefugten Gebrauch von eingestellten Fahrzeugen oder deren Zubehör und Inhalt.
Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist APS vom Schadenersatz ebenso befreit wie bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von APS.
APS ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig, durch ihn selbst, seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder seiner Begleitpersonen (Familienangehörige) verursachte Schäden an Rechtsgütern von APS oder Dritter auf dem Betriebsgelände von APS, sowie für Schäden, die durch ihn selbst, seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder seiner Begleitpersonen (Familienangehörige) auf das Betriebsgelände von APS verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm selbst, seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder seiner Begleitpersonen (Familienangehörige) oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von APS verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an APS ab, soweit APS aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird. Der Kunde hat für ein pünktliches Erscheinen zu sorgen. Verzögerungen hinsichtlich der Abfertigung am Parkplatz und des Shuttle-Transports hat der Kunde in zumutbarem Rahmen einzuplanen. Eine Haftung für daraus resultierende Schäden (z.B. nicht rechtzeitiges Erscheinen am Check-in, Verpassen des Fluges) kann APS nicht übernehmen. APS kann das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände Gefahren für die Betriebssicherheit von APS entstehen können. Weiterhin kann APS Personen von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen, die randalieren oder sonst ein auffälliges Verhalten zeigen. Diese Personen werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Ein Ersatz- oder Schadenersatzanspruch des Kunden besteht in diesen Fällen nicht. Schadenersatzansprüche des Kunden und von APS verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Verhalten auf dem Betriebsgelände von APS.

Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von APS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Der Stellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich APS zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz ordnungsgemäß (innerhalb der Begrenzung) zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken (insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges, bei Abstellen auf einem als Behindertenstellplatz ausgewiesenen Einstellplatz, sofern dieser dem Kunden nicht ausdrücklich zugewiesen worden ist; bei Überschreitung der vereinbarten/gebuchten Parkdauer), so ist APS berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Sollte die vereinbarte/gebuchte Parkdauer aus Gründen, die weder vom Kunden noch von APS zu vertreten sind (infolge höherer Gewalt) Überschritten werden und muss dadurch einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten werden, ist APS berechtigt, das Fahrzeug zu versetzen oder abzuschleppen (hierzu zählen insbesondere das Überschreiten der Parkdauer infolge Fluglotsen-, Pilotenstreik; Ausfallen bzw. Verspätung von Flügen; Unwetter). Die Kosten für diese Maßnahmen sind vom Kunden zu tragen. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände größere Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist APS berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von APS, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind APS, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist APS berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.

10. Pfandrecht

APS als Parkplatzbetreiber kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeugs ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern. APS steht als Vermieter wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.

11. Datenschutz

Die APS zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von APS im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die kundenbezogenen Daten werden ausschließich zur Geschäftsabwicklung verwendet. Folgende Kundendaten werden von APS bei Buchungen erhoben und gespeichert:

- Persönliche Daten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Name des Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
- Informationen bezüglich der gebuchten Leistung (Leistungsdatum, Preis der Leistungen, Buchungsdatum der Leistungen)
- Kontoinformationen (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl, Kreditkartennummer, Kreditkartenfirma, Kreditkarteninhaber)

Um das Online-Angebot für den Kunden fortwährend zu optimieren, erhebt und verarbeitet APS allgemeine Informationen zur Nutzung der Webseiten. Dazu gehören
u.a. die Besuchshäufigkeit und Verweildauer auf den einzelnen Webseiten von APS.

12. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen APS, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Mietvertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages, sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorgezeichneter Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

13. Zusätzliche Informationen

Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen sind seitens APS rechtlich geschützt. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von APS ausgeschlossen. APS ist ständig bemüht, im Rahmen des Zumutbaren in allen Publikationen und auf der Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. APS übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Publikationen und auf dieser Website bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für alle Verbindungen ("Links"), auf die diese Website direkt oder indirekt verweist. APS ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich. Des Weiteren behält sich APS das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen erfolgen schriftlich. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Leistungsort ist der Ort der vermittelten Objekts (Parkplatz). Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Simmern/Hunsrück, der Ort des Geschäftssitzes vom APS.
Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Simmern/Hunsrück als Gerichtsstand. APS ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder unrichtigen Bestimmungen treten Regelungen die den wirtschaftlichen und ideellen Interessen der Parteien am nächsten kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 06.10.2008

Airport Park Service
Jörg Illies
Sonnenstraße 6
55624 Gösenroth

Mobil: +49 171/3197777
E-Mail: info@airport-park-service.de

Parkplatzadresse:

Michael-Felke-Str. 28-32
55487 Sohren

Preisliste zum Download:

Parken mit Shuttle
Preisliste bitte zum Vergrößern bitte anklicken.